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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Sofortige Zwangsvollstreckung durch den Kreditkäufer

BGH, Urteil vom 30.03.2010
- XI ZR 200/09 -

Begriffe:
Kreditverkäufe, Vollstreckungsunterwerfung, sofortige Zwangsvollstreckung, Sicherungsvertrag, Grundschuld, Abtretung, Risikobegrenzungsgesetz, Vollstreckungsgegenklage, Klauselerinnerung

Leitsätze:

1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt

2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.

3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck f&uum;r die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S.d. § 307 Abs.1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99,274; 177,345).

Anmerkung RA Maier:

Einmal geht es hin und dann wieder her. Die Klägerin muss jetzt wohl ein neues Verfahren einleiten (Klauselerinnerung gemäß § 732 ZPO).

Siehe auch BGH, Beschluss vom 16.04.2009 (VII ZB 62/08).
 
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Bundesgerichtshof
        --> download (pdf)
  • lexetius
  • RWS-Verlag
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Pressemitteilung BGH
  • Tagesschau
  • Plusminus
  • Institut für Finanzdienstleistungen

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • ZIP 2010, 1072
  • WM 2010, 1022


  • Vorinstanz:
    OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009
    - 3 U 292/08 -

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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