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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Sofortige Zwangsvollstreckung durch den Kreditkäufer
BGH,
Urteil vom 30.03.2010
- XI ZR 200/09 -
Begriffe:
Kreditverkäufe, Vollstreckungsunterwerfung, sofortige Zwangsvollstreckung,
Sicherungsvertrag, Grundschuld, Abtretung, Risikobegrenzungsgesetz,
Vollstreckungsgegenklage, Klauselerinnerung |
Leitsätze:
1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er
in den Sicherungsvertrag eintritt
2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit
neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.
3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck
f&uum;r die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene
Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S.d. § 307
Abs.1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann
(Bestätigung von BGHZ 99,274; 177,345).
Fundstellen in Zeitschriften:
ZIP 2010, 1072
WM 2010, 1022
Vorinstanz:
OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009
- 3 U 292/08 -
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