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Arbeitsrecht
Urteile zum Thema Mobbing
Schmerzensgeld wegen längerer Nichtbeschäftigung
einer Führungskraft (hier: 25.000 Euro)


Landesarbeitsgericht (LAG)
Baden-Württemberg
Urteil vom 12.06.06
(4 Sa 68/05)


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   aus der Pressemitteilung:   
  "Das Unternehmen wies dem Kläger ab Mitte 2002 für die Dauer von rund zwei Jahren überhaupt keine Aufgaben zu. Erst Mitte 2004 teilte das Unternehmen dem Kläger eine Projektaufgabe zu, die dieser jedoch als unterwertig betrachtet. Seit Mitte 2004 ist der Kläger arbeitsunfähig erkrankt. (...)

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat dem Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 25.000 Euro zugesprochen und das Unternehmen auch in gewissem Umfang zur Nachzahlung von Arbeitsentgelt bzw. Nachgewährung von Aktienoptionen verurteilt. Im Übrigen hat das Arbeitsgericht die Zahlungsansprüche abgewiesen. (...)

Wie das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht die Zahlung eines Schmerzensgelds i.H.v. 25.000 Euro als erforderlich, aber auch ausreichend betrachtet. Die vom Kläger geltend gemachten weitergehenden Zahlungsansprüche hat das Landesarbeitsgericht nicht zugesprochen. (...)"
 

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