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aus der Pressemitteilung: |
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"Das Unternehmen wies dem Kläger ab Mitte 2002 für die Dauer
von rund zwei Jahren überhaupt keine Aufgaben zu. Erst Mitte 2004
teilte das Unternehmen dem Kläger eine Projektaufgabe zu,
die dieser jedoch als unterwertig betrachtet. Seit Mitte 2004
ist der Kläger arbeitsunfähig erkrankt. (...)
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat dem Kläger ein Schmerzensgeld
i.H.v. 25.000 Euro zugesprochen und das Unternehmen auch
in gewissem Umfang zur Nachzahlung von Arbeitsentgelt bzw.
Nachgewährung von Aktienoptionen verurteilt. Im Übrigen hat
das Arbeitsgericht die Zahlungsansprüche abgewiesen. (...)
Wie das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht die Zahlung eines Schmerzensgelds
i.H.v. 25.000 Euro als erforderlich, aber auch ausreichend betrachtet.
Die vom Kläger geltend gemachten weitergehenden Zahlungsansprüche hat
das Landesarbeitsgericht nicht zugesprochen. (...)" |
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