Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Wird ohne Regelung im Arbeitsvertrag regelmäßig
ein so bezeichnetes Weihnachtsgeld gezahlt, so besteht kein Anspruch
auf anteilige Zahlung, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Jahr
vor Weihnachten ausscheidet.