Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
aus den Entscheidungsgrüden:
Die von den Parteien (im Arbeitsvertrag) vereinbarte
Ausschlussfrist ist rechtswirksam. Diese Vertragsklausel hält sowohl
der Einbeziehungskontrolle als auch der Inhaltskontrolle stand.