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Arbeitsrecht
Kündigung des Arbeitgebers
Klagefrist bei falscher Kündigungsfrist

Landesarbeitsgericht (LAG)
Rheinland-Pfalz
Urteil vom 18.02.05
(8 Sa 921/04)


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   aus den Entscheidungsgründen:   
  "Im Ergebnis zutreffend hat das Arbeitsgericht entschieden, dass die dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG auch auf den vorliegenden Fall anwendbar ist, in dem der Kläger geltend macht, dass die Beklagte bei Ausspruch der Kündigung eine zu kurze Frist angewendet habe."
 

aufgehoben durch:
BAG, Urteil vom 06.07.06

hierzu auch:
BAG, Urteil vom 15.12.05
LAG Hamm, Urteil vom 23.05.05

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