www.rechtsrat.ws

Gewinnzusagen

Landgericht Wuppertal
Urteil vom 19.02.01
(3 O 358/00)
NJW-RR 2001, 1275
VuR 2001, 387


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsatz:
  Ein werbetreibendes Unternehmen, das mittels Massendrucksachen das Interesse potentieller Kunden wecken will, muss sich an darin enthaltenen Gewinnankündigungen festhalten lassen und ist zur Leistung des in Aussicht gestellten Gewinns verpflichtet.
 

weitere Infos: