Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Ein werbetreibendes Unternehmen, das mittels Massendrucksachen
das Interesse potentieller Kunden wecken will, muss sich an darin enthaltenen
Gewinnankündigungen festhalten lassen und ist zur Leistung des in Aussicht
gestellten Gewinns verpflichtet.