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Leitsätze: |
1. |
An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene
Vergabebedingungen, die den versprochenen Gewinn von zusätzlichen Voraussetzungen
abhängig machen, stehen dem Anspruch des Verbrauchers
aus § 661a BGB
nicht entgegen, auch wenn seine Unterschrift auf einem
"unwiderruflichen Gewinn-Abruf-Dokument" zugleich die vorgedruckte Erklärung
über das Einverständnis mit den Auszahlungs-Bedingungen
mit abdeckt. |
2. |
Ergibt die textgenaue Auslegung der in einer Mitteilung zu einem Gewinnspiel
enthaltenen Angaben über die besonderen Merkmale der Gewinnnummer
(Beginn mit doppelter 00), dass die dem Verbraucher mitgeteilte Nummer
(Beginn mit 00) dieses Merkmal nicht erfüllt und wird
dem Verbraucher nicht gleichzeitig ausdrücklich mitgeteilt, dass er
den ausgelobten Preis gewonnen habe, fehlt es an einer Gewinnzusage
i.S.v. § 661a BGB
auch dann, wenn die gewählte Formulierung leicht missverstanden werden kann.
Gegenfrage: Ist ein kleiner Zwerg kleiner als ein normaler Zwerg?
It's called Pleonasmus. |
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