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Rechtsschutzversicherung
hier: ARB 75

Oberlandesgericht Karlsruhe
Urteil vom 21.03.02
(12 U 284/01)
NJW-RR 2002, 964
MDR 2002, 1371
VersR 2002, 842
WM 2003, 404


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   aus der Pressemitteilung:   
  "Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz für eine Schadensersatzklage gegen einen Kreditgeber gewähren muss, dem vorgeworfen wird, über die Rendite einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung falsch beraten zu haben. Ein solcher Prozess fällt nicht unter den Risikoausschluss, wonach für Streitigkeiten, 'die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung und Errichtung ... eines vom Versicherungsnehmer zu erwerbenden ... Gebäudes oder Gebäudeteils stehen', kein Versicherungsschutz besteht (sog. Baurisikoklausel)."
 

Hinweis:
    Das Urteil bezieht sich auf Versicherungsverträge, auf welche die Versicherungsbedingungen von 1975 (ARB 75) anzuwenden sind.
Anderes gilt nach den ARB 94:
  • BGH, Urteil vom 29.09.04
  •    

    so auch (ARB 75):