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Gewinnzusagen

Oberlandesgericht Karlsruhe
Beschluss vom 28.11.03
(15 AR 49/03)

Zuständigkeit: Gerichtsstand nach § 32 ZPO
(auch gegen Beklagten mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland)


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Leitsätze:
1.  (...)
2.  Bei einer Klage aus § 661a BGB (Gewinnzusage) ist der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) gegeben.
 

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