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Gewinnzusagen

Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 28.08.02
(4 U 641/02)
NJW 2002, 3637


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Leitsatz:
  Wird eine Gewinnzusage nach § 661a BGB aus dem Ausland an einen Verbraucher mit Wohnsitz im Inland versandt, um ihn zum Abschluss eines Vertrages über die Lieferung beweglicher Sachen zu veranlassen, kann er seinen Anspruch aus diesem Gewinnversprechen im Verbrauchergerichtsstand nach Art.14 Abs.1 EuGVÜ einklagen.
 

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