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Leitsatz: |
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Wird eine Gewinnzusage nach § 661a BGB aus dem Ausland an einen
Verbraucher mit Wohnsitz im Inland versandt, um ihn zum Abschluss
eines Vertrages über die Lieferung beweglicher Sachen zu veranlassen,
kann er seinen Anspruch aus diesem Gewinnversprechen im Verbrauchergerichtsstand
nach Art.14 Abs.1 EuGVÜ einklagen. |
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