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Gewinnzusagen

Oberlandesgericht Saarbrücken
Urteil vom 27.08.02
(4 U 686/01 - 137)
OLGR Saarbrücken 2003, 55


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Leitsätze:
1.  Für die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Grund einer Gewinnzusage gemäß § 661a BGB sind die Gerichte des Wohnsitzstaates des Verbrauchers international zuständig, auch wenn keine Warenbestellung erfolgt.
2.  Für eine Ankündigung i.S.d. § 661a BGB ist ausreichend, dass der Eindruck des Gewinns erweckt wird, dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung die Mitteilung auf Grund ihres Inhalts dahin verstehen muss, er werde den in der Mitteilung bezeichneten Preis erhalten.
 

nicht rechtskräftig
(Revision BGH: III ZR 323/02)

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