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  Maier ./. Landeshauptstadt Stuttgart
wegen Aufenthalts- und Betretungsverbot Mittlerer Schlossgarten

(Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vom 22.12.2011)

Widerspruch vom 18.01.2012 (2 Seiten)
Widerspruchsbegründung vom 04.02.2012 (18 Seiten)
Ergänzung der Widerspruchsbegründung vom 06.02.2012 (3 Seiten)

Antrag beim Verwaltungsgericht vom 08.02.2012 (11 Seiten)
auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs
--> § 80 Abs. 5 VwGO
nachdem die Stadt Stuttgart die Aussetzung der Vollziehung am 07.02.2012 abgelehnt hat.
Schriftsatz an das Verwaltungsgericht vom 11.02.2012 (8 Seiten)
Schriftsatz an das Verwaltungsgericht vom 13.02.2012 (5 Seiten)
--> Pressemitteilung des Konfusionsbüros vom 13.02.2012
--> Schlichterspruch vom 30.11.2010
--> Umsetzung des Schlichterspruchs "nur soweit wie möglich"?
--> Landtagsdrucksache 14/7362 mit Protokoll der Landtagssitzung vom 02.02.2011
Schriftsatz an das Verwaltungsgericht vom 14.02.2012 (5 Seiten)

Aktenzeichen beim Verwaltungsgericht Stuttgart: 5 K 416/12
Beigeladen (§ 65 VwGO):
- DB Netz AG, vertreten durch die DB Projektbau GmbH
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg

Eilantrag des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 07.02.2012,
ebenfalls gestützt auf die Schlichtungsvereinbarung, insbesondere Ziffer 11.2
("Bäume im Mittleren Schlossgarten bleiben erhalten.").
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag des Aktionsbündnisses am 13.02.2012 abgelehnt.
--> Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts

Eine Entscheidung über meinen Antrag ist mir noch nicht bekannt. Ich wehre mich gegen den Eingriff in meine Grundrechte durch die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart, ohne dass dieser Eingriff einem rechtmäßigen (legitimen) Zweck dient. Den geplanten Bruch von Ziffer 11.2 der Schlichtungsvereinbarung durch das Fällen der Bäume im Schlossgarten kann ich nicht als einen solchen rechtmäßigen (legitimen) Zweck anerkennen.

Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 10.02.2012, dass man beim Verwaltungsgericht Stuttgart über Eilanträge eher schmunzle. Dann hat wohl auch mein Antrag nur geringe Erfolgsaussichten.

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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

 

         
  
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