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Tarifverträge im Volltext
Einzelhandel
Manteltarifvertrag NRW
Die Arbeitgeber haben den Manteltarifvertrag für den
Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 20.09.1996 auf den 31.03.2003 gekündigt. Bis zum Abschluss eines neuen Manteltarifvertrages gilt der bisherige Manteltarifvertrag in der Nachwirkung weiter. Tarifabschluss NRW vom 10.02.06 Infos zur Tarifrunde 2005/06 |