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Arbeitsrecht
Insolvenz des Arbeitgebers
Kündigung in der Insolvenz
Kündigungsfrist bei Befristung

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 06.07.00
(2 AZR 695/99)
NJW 2001, 317
NZA 2001, 23
ZIP 2000, 1941


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Leitsätze:
1.  Für Kündigungen durch den Konkurs-/Insolvenzverwalter gilt nach § 113 Abs.1 Satz 2 InsO eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn nicht für das Arbeitsverhältnis außerhalb des Konkurses / der Insolvenz eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich ist.
2.  Ist ein Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Kündigung durch den Konkurs-/ Insolvenzverwalter ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit noch für zumindest weitere drei Monate befristet, so gilt die gesetzliche Höchst-Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie wird nicht durch eine kürzere gesetzliche Kündigungsfrist verdrängt, die für das Arbeitsverhältnis auch vor Eröffnung des Konkurs-/ Insolvenzverfahrens nicht maßgeblich war.
 

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