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Arbeitsrecht
Befristung des Arbeitsvertrages
Entfristungsklage (§ 17 TzBfG)
Obacht beim Klagantrag

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 16.04.03
(7 AZR 119/02)
NJW 2004, 2260


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   Leitsatz:   
  Eine Klage ist nach § 17 Satz 1 TzBfG nur dann rechtzeitig erhoben, wenn aus dem Klageantrag, der Klagebegründung oder sonstigen Umständen bei Klageerhebung zu erkennen ist, dass der Kläger geltend machen will, sein Arbeitsverhältnis habe nicht durch die zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin geendet.
 

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