www.rechtsrat.ws

Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld bei vorzeitigem
Ausscheiden des Arbeitnehmers
(Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt?)

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 21.05.03
(10 AZR 408/02)


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
   aus den Entscheidungsgründen:   
  "Der Wortlaut des Begriffs 'Weihnachtsgeld' ist nicht eindeutig. Einen feststehenden Bedeutungsgehalt hat das Landesarbeitsgericht (...) nicht feststellen können. In der Verwendung des Begriffes kommt jedenfalls zum Ausdruck, dass die Leistung im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest steht. Die Bezeichnung allein ohne konkretisierende Vertragsbestimmungen bringt für den Erklärungsempfänger aber nicht ausreichend erkennbar zum Ausdruck, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt notwendige Voraussetzung für einen Anspruch sein soll. Zwar kann die Zusage der Zahlung eines 'Weihnachtsgeldes' auch dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf dieses Weihnachtsgeld nur gegeben sein soll, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht (BAG, Urteil vom 30.03.1994). Maßgeblich sind aber jeweils die individuellen vertraglichen Absprachen. (...)

Das Landesarbeitsgericht hat weiterhin zutreffend die systematische Stellung der Vereinbarung des Weihnachtsgeldes im unmittelbaren Anschluss an die Bestimmung der monatlichen Vergütung in § 3 des Arbeitsvertrages gewürdigt. Im Gegensatz zu dem der Senatsentscheidung vom 30.03.1994 zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem, abgesetzt von der Vergütungsvereinbarung, das Weihnachtsgeld in einer Sonderbestimmung geregelt war, spricht der systematische Zusammenhang mit der Vergütungsregelung (...) dagegen, dass Voraussetzung eines Anspruchs das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag ist."
 

weitere Infos: