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Arbeitsrecht
Nachwirkung eines Tarifvertrages
Nachwirkung bei Verbandsaustritt

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 15.10.03
(4 AZR 573/02)


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   Leitsatz:   
  Eine zeitliche Begrenzung der Nachwirkung nach § 4 Abs.5 TVG sieht das Gesetz nicht vor.
 
 
  
   aus der Pressemitteilung:   
  "Die Nachwirkung der Tarifnormen setzt das Bestehen beiderseitiger Tarifgebundenheit im Nachwirkungszeitraum nicht voraus. Deshalb wird die durch die Kündigung des Manteltarifvertrages herbeigeführte Nachwirkung ab dem 1. Januar 1997 durch den Verbandsaustritt der Beklagten zum 31. Dezember 1997 nicht berührt. Auch eine die Nachwirkung beendende Abmachung liegt nicht vor. Für ein Ende der Nachwirkung allein durch Zeitablauf gibt es keine Rechtsgrundlage."
 

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