Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Erhält ein Arbeitnehmer eine Sonderzahlung in Höhe
einer Monatsvergütung, kann der Arbeitgeber sich die Rückforderung
für den Fall vorbehalten, dass der Arbeitnehmer nicht über
die folgenden 3 Monate hinaus bis zum nächstzulässigen Kündigungstermin
bleibt. Eine weitergehende Bindung des Arbeitnehmers ist unwirksam.