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Arbeitsrecht
Tarifrecht
Lücken im Tarifvertrag

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 08.11.06
(4 AZR 558/05)


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   aus der Pressemitteilung:   
  "Enthält ein Tarifvertrag eine Regelungslücke, ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine bewusste oder unbewusste Tariflücke handelt. Eine bewusste Tariflücke kann wegen der Tarifautonomie nur durch die Tarifvertragsparteien selbst geschlossen werden. Unbewusste Tariflücken können durch die Rechtsprechung im Wege der ergänzenden Auslegung geschlossen werden. Voraussetzung ist, dass der Tarifvertrag sichere Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien enthält."
 

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