Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten
des Arbeitgebers eine betriebliche Übung mit Anspruch der Arbeitnehmer
auf eine zukünftige Gewährung entsteht oder ob aus dem Verhalten
des Arbeitgebers nur eine Vergünstigung für das jeweilige Jahr
abzuleiten ist, hat der Tatsachenrichter unter Berücksichtigung
aller Umstände zu ermitteln (...).