Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Ein rechtlich geschütztes Vertrauen der Arbeitnehmer
in eine dauerhafte Verpflichtung des Arbeitgebers, künftig stets
an Heiligabend Arbeitsbefreiung zu gewähren, kann nicht entstehen,
wenn die Maßnahme von Jahr zu Jahr neu unter dem Vorbehalt
angekündigt wird, dass diese Regelung nur für das laufende Jahr
gelte (Anschluss an BAG, Urteil vom 12.01.94).