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Arbeitsrecht
Insolvenz des Arbeitgebers
Kündigung in der Insolvenz
(tarifvertragliche) Kündigungsfrist

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 16.06.99
(4 AZR 191/98)
BAGE 92, 41
NJW 2000, 972
NZA 1999, 1331


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Leitsätze:
1.  Eine längere tarifvertragliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse wird bei einer Kündigung durch den Konkurs-/ Insolvenzverwalter durch die in § 113 Abs.1 Satz 2 InsO vorgegebene Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende verdrängt.
2.  Diese Regelung verstößt nicht gegen Art.9 Abs.3 Grundgesetz.
 

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