www.rechtsrat.ws

Verbraucherrecht
Vertragsfallen
können strafbar sein


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 26.04.01
(4 StR 439/00)
BGHSt 47, 1
NJW 2001, 2187
NStZ 2001, 430


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsatz:
  Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung i.S.d. § 263 I StGB.
 

weitere Infos: