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Verbraucherrecht
Mitdarlehensnehmer / Mithaftender

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 23.03.04
(XI ZR 114/03)
NJW-RR 2004, 924
ZIP 2004, 1039
WM 2004, 1083


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Leitsatz:
  Unterzeichnen Eheleute einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Kaufs eines ihren finanziellen Verhältnissen entsprechenden Pkw, der zur Gestaltung und Bewältigung des täglichen Lebens benutzt werden soll, als "Kreditnehmer" und weisen die kreditgebende Bank gemeinsam zur Überweisung der Darlehensvaluta an den Fahrzeughändler an, so ist die Ehefrau als Mitdarlehensnehmerin und nicht als bloße Mithaftende anzusehen, auch wenn der Kaufvertrag über den Pkw vom Ehemann allein abgeschlossen worden ist.
 

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