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Leitsatz: |
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Unterzeichnen Eheleute einen Kreditvertrag zur Finanzierung
des Kaufs eines ihren finanziellen Verhältnissen entsprechenden Pkw,
der zur Gestaltung und Bewältigung des täglichen Lebens
benutzt werden soll, als "Kreditnehmer" und weisen die kreditgebende Bank
gemeinsam zur Überweisung der Darlehensvaluta an den Fahrzeughändler
an, so ist die Ehefrau als Mitdarlehensnehmerin und nicht als bloße
Mithaftende anzusehen, auch wenn der Kaufvertrag über den Pkw
vom Ehemann allein abgeschlossen worden ist. |
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