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Verbraucherrecht
Bürgschaft: Sittenwidrigkeit
Mitdarlehensnehmer / Mithaftender

 

  Die Abgrenzung Mitdarlehensnehmer / Mithaftender kann im Einzelfall recht kompliziert sein. Diese Abrenzung und die damit verbundenen Fragen der Beweislast im Prozess behandelt mein Beitrag in WM 2009,1971 (Heft 42). Siehe hierzu auch meine Anmerkung zu dem BGH-Urteil vom 16.12.08.