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Verbraucherrecht
Bürgschaft: Sittenwidrigkeit
Mitdarlehensnehmer / Mithaftender
Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 04.12.01
(XI ZR 56/01)
NJW 2002, 744
ZIP 2002, 210
WM 2002, 223
MDR 2002, 347
EWiR 2002, 417
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Leitsatz: |
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Ob der finanziell überforderte Ehepartner oder Lebensgefährte
durch die Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages nach dem Willen
der Vertragsschließenden echter Darlehensnehmer oder lediglich Mithaftender
wird, richtet sich ausschließlich nach den Verhältnissen
auf seiten der Vertragsgegner des Kreditgebers. |
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