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Zivilprozessordnung
2. Justizmodernisierungsgesetz
Neufassung des § 72 ZPO
(keine) Streitverkündung gegenüber dem
gerichtlich bestellten Sachverständigen


Bundesgerichtshof (BGH)
Beschluss vom 27.07.06
(VII ZB 16/06)


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Leitsatz:
  Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist unzulässig. Der Streitverkündungsschriftsatz ist nicht zuzustellen.
 

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