Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
aus der Pressemitteilung:
"Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII.Zivilsenat
des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, welche Begründungserfordernisse an ein Mieterhöhungsverlangen
zu stellen sind, das auf einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) gestützt ist."