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aus der Pressemitteilung: |
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"Wer einem anderen ein Darlehen zur Teilnahme an einem
sogenannten Schenkkreis gewährt, kann den Darlehensbetrag nicht zurückfordern.
Mit dieser Entscheidung des zuständigen Einzelrichters der 10. Zivilkammer
des Landgerichts München I wird die bestehende Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofes zur Sittenwidrigkeit des Schneeballsystems
'Schenkkreis' nun auch auf zugrunde liegende Darlehensverträge erweitert." |
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