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Verbraucherrecht
Widerrufsrecht bei Kaffeefahrten
Landgericht Tübingen
Urteil vom 30.03.05
(5 O 45/03)
NJW 2005, 1513
Kaffeefahrt in die Türkei
(Kauf eines Teppichs)
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das Urteil in Kurzfassung: |
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- internationale / örtliche Zuständigkeit
am Wohnsitz des Verbrauchers:
§ 29c ZPO
- deutsches Recht anwendbar:
Art. 29 EGBGB
- Widerrufsrecht bei Kaffeefahrten:
§ 312 BGB
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siehe zur Freizeitveranstaltung auch
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