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Arbeitsrecht
Zeitarbeit / Leiharbeit

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 28.11.02
(L 1 AL 67/01)


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  Leiharbeitnehmer müssen sich sowohl beim Arbeitgeber (Verleiher) als auch beim beschäftigenden Betrieb (Entleiher) krankmelden.
 

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