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Verbraucherrecht
Bürgschaft: Sittenwidrigkeit
auch bei privatem Kreditgeber


Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg
Beschluss vom 02.04.07
(3 W 37/06)
ZIP 2007, 1596
WM 2007, 1021
EWiR 2007, 487


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Leitsätze:
1.  Es lässt sich nicht feststellen, dass die Grundsätze der Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft / Haftungsübernahme wegen krasser finanzieller Überforderung höchstrichterlich beschränkt wären auf die Sicherung von Darlehensansprüchen gewerblicher Kreditgeber.
2.  Die Personalsicherung von Darlehensforderungen eines privaten Darlehensgebers aufgrund eines erheblich belastenden Darlehensvertrages mit einem Gewerbetreibenden, der über keine banküblichen Kreditmöglichkeiten mehr verfügt, durch dessen nahe Angehörigen erscheint keineswegs atypisch.
3.  Es spricht vieles dafür, die Grundsätze der Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft / Haftungsübernahme wegen krasser finanzieller Überforderung auf jeden entgeltlichen Darlehensvertrag anzuwenden, unabhängig von der Rechtsform des Darlehensgebers.
4.  Zur Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens eines privaten Darlehensgebers.
 

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