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Mietrecht
Schönheitsreparaturen
und Renovierung bei Auszug ?
(Geschäftsräume)
Oberlandesgericht Celle
Urteil vom 07.05.03
(2 U 200/02)
NJW-RR 2003, 1165
NZM 2003, 599
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Leitsatz: |
Neben der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung
zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch
eine zusätzliche formularmäßige Schlussrenovierungsklausel
in einem Mietvertrag über Gewerberäume wirksam (...). |
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Hinweis:
Der BGH ist anderer Ansicht.
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