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Gewinnzusagen

Oberlandesgericht Celle
Urteil vom 05.02.04
(4 U 195/03)
MDR 2004, 867

Eindruck des gewonnenen Preises
(versteckte "Vergabebedingungen" unbeachtlich)


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Leitsatz:
  An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene, den Gewinnanspruch einschränkende Vergabebedingungen stehen dem Anspruch aus § 661a BGB auch dann nicht entgegen, wenn der Empfänger an anderer Stelle der Mitteilung durch seine Unterschrift erklärt, von den Vergabebedingungen Kenntnis genommen und sie verstanden zu haben.
 

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