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Leitsatz: |
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Wird bei einem Verbraucher durch Übersendung einer "Gewinnbestätigung"
der Eindruck erweckt, er sei eindeutig als Gewinner einer Summe
von 30.000 DM ermittelt worden, muss diese Gewinnzusage auch dann
eingehalten werden, wenn sie in gleicher Form an eine Vielzahl
anderer Empfänger gesandt worden ist und sich aus dem Kleingedruckten entscheidende
Einschränkungen des Versprechens ergeben (§ 661a BGB). |
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