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Gewinnzusagen

Oberlandesgericht Frankfurt
Urteil vom 19.02.02
(8 U 228/01)
MDR 2002, 1023


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Leitsatz:
  Wird bei einem Verbraucher durch Übersendung einer "Gewinnbestätigung" der Eindruck erweckt, er sei eindeutig als Gewinner einer Summe von 30.000 DM ermittelt worden, muss diese Gewinnzusage auch dann eingehalten werden, wenn sie in gleicher Form an eine Vielzahl anderer Empfänger gesandt worden ist und sich aus dem Kleingedruckten entscheidende Einschränkungen des Versprechens ergeben (§ 661a BGB).
 

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