www.rechtsrat.ws

*brummbrumm*
Autokauf
Beweislastumkehr (auch) bei gebrauchtem KFZ
-->  § 476 BGB

Oberlandesgericht Köln
Urteil vom 11.11.03
(22 U 88/03)
"Gebrauchtwagen"
NZV 2004, 46
ZGS 2004, 40


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
   aus den Entscheidungsgründen:
  "Die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB n.F. gilt grundsätzlich auch für gebrauchte Sachen, insbesondere auch für gebrauchte Kraftfahrzeuge. Eine Beschränkung auf neu hergestellte Sachen würde der umzusetzenden EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf eindeutig widersprechen. Die Vermutung ist vorliegend auch nicht mit der Art der Sache unvereinbar."
 

weitere Infos: