Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
aus der Pressemitteilung:
"Einer Bewerberin für ein Lehramt an Grund-
und Hauptschulen, die im Unterricht ein erkennbar religiös
motiviertes Kopftuch ("islamisches Kopftuch") tragen möchte,
darf vom Dienstherrn die Einstellung in den öffentlichen
Schuldienst verweigert werden."