Die in diesem Gesetz genannten Euro-Beträge und
Euro-Bezeichnungen sowie der Cent-Betrag gelten erstmalig für
Kinder, die ab dem 1. Januar 2002 geboren oder mit dem
Ziel der Adoption in Obhut genommen wurden.
Für die im Jahr 2001 geborenen oder mit dem Ziel
der Adoption in Obhut genommenen Kinder gelten die in diesem Gesetz
genannten Deutsche Mark-/Pfennig-Beträge und -Bezeichnungen weiter.