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Urlaubsrecht
Berechnung des Urlaubsentgelts
Berechnung der Urlaubsabgeltung
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§ 11 Abs.1
BUrlG |
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Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst,
das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn
des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich
für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während
des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem
erhöhten Verdienst auszugehen.
Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit,
Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben
für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.
Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs
nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen
in bar abzugelten. | |
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