www.rechtsrat.ws

Arbeitsrecht
Urlaubsrecht
Urlaubsabgeltung

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Beschluss vom 28.08.01
(9 AZR 611/99)
DB 2002, 327


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsatz:
Das Urlaubsentgelt ist Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber für die Zeit des Urlaubs fortzahlt. Es ist ebenso wie anderes Arbeitsentgelt pfändbar. Das gilt auch für das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs.4 BUrlG zahlt.
   

weitere Infos: