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Arbeitsrecht
Betriebsübergang
§ 613a BGB gilt nicht für GmbH-Geschäftsführer

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 13.02.03
(8 AZR 654/01)


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Leitsatz:
  Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers geht nicht nach § 613a BGB auf einen Betriebserwerber über. § 613a BGB erfasst nur Arbeitsverhältnisse.
 

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