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Arbeitsrecht
Betriebsübergang
(kein) Widerruf des Widerspruchs
gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses
auf eine Betriebserwerber
Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 30.10.03
(8 AZR 491/02)
NJW 2004, 1754
NZA 2004, 481
DB 2004, 990
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Leitsatz: |
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Hat ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses
auf einen Betriebserwerber nach § 613a Abs.1 Satz 1 BGB wirksam widersprochen,
so kann er diesen Widerspruch als einseitige empfangsbedürftige
Willenserklärung nicht einseitig nach Zugang beim Erklärungsadressaten
widerrufen. |
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aus der Pressemitteilung: |
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"Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam erklärt,
kann er diesen als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
nicht einseitig nach Zugang beim Erklärungsadressaten widerrufen oder
mit einem Vorbehalt versehen. Überdies ist nach erklärtem Widerspruch
eine zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Arbeitnehmer vereinbarte
Aufhebung des Widerspruchs dem Erwerber gegenüber unwirksam." |
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