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Arbeitsrecht
Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 18.11.04
(6 AZR 651/03)


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Leitsatz:
  Haben die Parteien vereinbart, dass Ausbildungskosten vom Arbeitnehmer zu erstatten sind, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund einer Kündigung des Arbeitnehmers vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet wird, entsteht der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nicht mit dem Zugang der Kündigungserklärung, sondern erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
 

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