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Arbeitsrecht
Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
Bildungsurlaub ist verfassungsgemäß

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 15.03.05
(9 AZR 104/04)


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Leitsatz:
  Das Niedersächsische Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist nicht verfassungswidrig. Es ist auch insoweit mit Art.12 GG vereinbar, als es die Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für eine Maßnahme bezahlt freizustellen, die der allgemeinen Bildung des Arbeitnehmers dient (hier: Sprachkurs Schwedisch).
 

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