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Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung


In den Bundesländern

haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung. Die Einzelheiten (Voraussetzungen, Dauer usw.) sind in Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In einigen Bundesländern wird der Bildungsurlaub auch als Bildungsfreistellung bezeichnet.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es dagegen keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

-->  weitere Infos zum Bildungsurlaub

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.05:
Bildungsurlaub ist verfassungsgemäß.

Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen zu Ihrem
allgemeinen Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer
finden Sie hier.


 
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