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Leitsätze: |
1. |
Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels
kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur M;unter den
allgemeinen in § 543 Abs.2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht. |
2. |
Bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts (hier: Verletzung des Rechts
auf ein objektiv willkürfreies Verhalten) können über den Einzelfall
hinaus allgemeine Interessen berührt sein, da hierdurch das Vertrauen
in die Rechtsprechung insgesamt gefährdet ist. |
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