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Zivilprozessordnung
Nichtzulassungsbeschwerde

Bundesgerichtshof (BGH)
Beschluss vom 23.07.02
(VI ZR 91/02)


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Leitsatz:
  Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO prüft der Bundesgerichtshof nur die Revisionszulassungsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind.
 

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