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Schrottimmobilien
Nichtigkeit eines Treuhandvertrages

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 21.06.05
(XI ZR 88/04)
NJW 2005, 2985
ZIP 2005, 1357
WM 2005, 1520
VuR 2005, 437


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Leitsatz:
  Das Handeln eines Geschäftsbesorgers/Treuhänders im Anschluss an einen wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit umfassender Vollmacht kann dem Vollmachtgeber (Anleger) schon deshalb nach den allgemeinen Regeln der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht nicht zugerechnet werden, weil er die Nichtigkeit der Vollmacht nicht kannte oder kennen musste.
 

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