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Mietrecht
Nebenkostenabrechnung
-->  § 556 Abs.3 BGB

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 29.03.06
(VIII ZR 191/05)
NJW 2006, 2552


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Leitsatz:
In einem bestehenden Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter nicht die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat. In diesem Fall ist der Mieter dadurch hinreichend geschützt, dass ihm bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters gemäß § 273 Abs.1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht jedenfalls hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zusteht (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 09.03.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005,1499).
 

anderes gilt, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.05

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