Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Soll bei endfälligen Krediten mit Tilgungsaussetzung die Tilgung
aus einer Kapitallebensversicherung erfolgen, so bezieht sich die Tilgungsabrede regelmäßig nur
auf die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Lebensversicherungsleistungen. Das Risiko
der Unterdeckung hat grundsätzlich der Darlehensnehmer zu tragen.